Zugehörige Objekte

Sind Sie neu in der Gemeinde und möchten Ihr Kind bei uns anmelden? Ziehen Sie weg oder möchten Ihr Kind an einer Privatschule anmelden? Bitte senden Sie das entsprechende Formular an unser Sekretariat. Bei einer Abmeldung informieren Sie bitte die Klassenlehrperson Ihres Kindes.

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Anmeldung Formular Kindergarten-Primarschule Download 0 Anmeldung Formular Kindergarten-Primarschule
Abmeldung-Austrittsformular Download 1 Abmeldung-Austrittsformular
Im Schuljahr 2023/2024 starten wir mit 126 Schülerinnen und Schülern welche den Kindergarten und die Primarschule besuchen.
Arztbesuche sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Fällt ein Arztbesuch trotzdem in die Unterrichtszeit, ist die Lehrperson möglichst frühzeitig zu informieren.

Eine kleine, aber feine Schulbibliothek befindet sich im Untergeschoss der Turnhalle. Rund 2300 Bücher warten auf lesehungrige Schüler und Schülerinnen.

Zu den wöchentlichen Bibliotheksbesuchen mit der Klasse, stellt die Bibliothek eine zusätzliche Zeit zur Verfügung, in der die Kinder in der Bibliothek stöbern dürfen, Bücher lesen, ausleihen und zurückbringen können. Bei Fragen oder beim Suchen eines bestimmten Buches helfe ich gerne weiter.

Jeweils am Mittwochmorgen ist die Bibliothek während der grossen Pause von 10:00 – 10:25 Uhr für alle Kinder geöffnet.

Unsere Bibliothek ist auch online erreichbar! Hier findest du einen Katalog mit sämtlichen Büchern unserer Schulbibliothek.                

Du suchst beispielsweise ein Buch über das Weltall, eine Piratengeschichte oder ein Harry Potter Band? Gib den Suchbegriff ein und sofort werden dir alle dazu passende Bücher angezeigt. Klicke auf den gewünschten Titel und du erfährst mehr über den Inhalt, wo es in der Bibliothek zu finden ist und ob es gerade vorrätig oder ausgeliehen ist. Viel Spass beim Stöbern im Onlinekatalog.

In begründeten Fällen kann für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der Primarschule eine Dispensation vom Unterricht beantragt werden. Die Bewilligung erfolgt nach dem Dispensationsreglement der Schulleitung und des Schulrates.

Für alle voraussehbaren Absenzen ist der Klassenlehrperson spätestens vier Wochen vor der benötigten Beurlaubung ein schriftliches Dispensationsgesuch einzureichen. Allfällige Atteste, Bestätigungen etc. sind beizulegen. Bei Geschwistern ist je ein separates Dispensationsgesuch bei der zuständigen Klassenlehrperson einzureichen. Bei Absenzen von mehr als zehn Schultagen ist eine Frist von acht Wochen einzuhalten. Vorgängig ist ein Gespräch mit der Schulleitung zu führen.

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Dispensationsreglement und Gesuch Download 0 Dispensationsreglement und Gesuch
Persönliche elektronische Geräte (Mobiletelefone, Smartwatch usw.) dürfen in die Schule mitgenommen werden. Nach betreten des Schulareals bleiben die Geräte in der Schultasche. Sie sind weder sicht- noch hörbar. Diese Regelung gilt auch während der Pausen, im Schulhaus und im Kindergarten. Der Besitz dieser Geräte fällt in die Verantwortung der Eltern. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung, Missbrauch etc.

Viele Kinder legen ihren Schulweg mit dem Fahrrad, dem Trottinett, den Rollerskates oder dem Skateboard zurück. Dies birgt einige Gefahren. Wir erwarten, dass Kinder, die mit dem Fahrrad, dem Trottinett, den Rollerskates oder dem Skateboard zur Schule kommen, einen Helm tragen.

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.

Wir empfehlen Ihnen den Schulweg mit Ihrem Kind mehrmals abzufahren und Ihr Kind auf die Verhaltensweisen und die jeweiligen Gefahren hinzuweisen.

Die Kindergartenkinder, ohne einer erwachsenen Begleitperson, dürfen auf dem Schulweg keine Fahrzeuge benutzen.

An der Primarschule Grellingen dürfen die Kinder mit folgenden Fahrzeugen zur Schule kommen:

  • ab dem ersten Schuljahr: Trottinett
  • ab dem vierten Schuljahr: Rollerskates, Skateboard
  • ab dem fünften Schuljahr (nach dem Verkehrsunterricht): Fahrrad

Nicht erlaubt ist die Benutzung von Elektrofahrzeugen (e-Bikes, e-Trotti’s)!

Der Verkehrsunterricht durch den Polizisten findet im fünften Schuljahr statt. Wer mit den Rollerskates in die Schule fährt, muss immer ein Paar Ersatzschuhe dabei haben.

Die Schule haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Fahrräder, Trottinetts oder Rollerskates/Skateboards.

Wir bitten Sie den Talon auf der Homepage der Gemeinde Grellingen auszufüllen, wenn Sie Ihrem Kind den Schulweg mit den altersgerechten Fahrzeugen erlauben. Den unterschriebenen Talon geben Sie Ihrem Kind wieder mit.

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Benützung Fahrrad-Trotti Download 0 Benützung Fahrrad-Trotti

Der Link führt Sie zum Ferienplan Baselland für das aktuelle Schuljahr.

Beim Osteingang des Schulhauses vor dem Teamzimmer gibt es eine Fundkiste für verlorene Gegenstände. Diese kann jederzeit nach vermissten Gegenständen durchsucht werden. Jeweils in der letzten Schulwoche vor den Fasnachts- und den Sommerferien werden die nicht abgeholten Gegenstände vor der Aula ausgelegt resp. aufgehängt und können dort abgeholt werden. Anschliessend werden nicht abgeholte Kleider und Gegenstände an Hilfsprojekte weitergegeben oder entsorgt. Gefundene Wertgegenstände können im Teamzimmer abgeholt werden.

Die Hausaufgabenhilfe ist ein niederschwelliges Angebot, das bei Bedarf Kinder bei den Hausaufgaben unterstützt. Er ist weder ein Nachhilfe- noch ein Betreuungsangebot.

Die schriftliche Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Start ist in der zweiten Schulwoche.

Die Hausaufgabenhilfe findet während vier Lektionen pro Woche statt:

  • Montag von 15.30 – 16.15 Uhr und 16.15 – 17.00 Uhr
  • Dienstag von 15.30 – 16.15 Uhr und 16.15 – 17.00 Uhr

Nach Beendigung der Hausaufgabenhilfe gehen die Kinder nach Hause.

Kosten:

Der Besuch der Hausaufgabenhilfe kostet für ein ganzes Semester für einen Nachmittag CHF 50.00 und für zwei Nachmittage CHF 65.00.

Am Ende des Semesters erhalten die Eltern eine Rechnung von der Gemeinde Grellingen.

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Hausaufgabenhilfe Download 0 Hausaufgabenhilfe
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Hausordnung_.pdf Download 0 Hausordnung_.pdf
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Infobroschüre Schuljahr 2023/24.pdf Download 0 Infobroschüre Schuljahr 2023/24.pdf

Für alle Eltern von Kindern, welche die 3.-6. Klasse besuchen: Sie können ab sofort die Kontrolle des iPads auf einem Smartphone über die Jamf Parent App einrichten.

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Elternbrief_Jamf_Parent_App-5.pdf Download 0 Elternbrief_Jamf_Parent_App-5.pdf

Schülerinnen und Schüler der Primarstufe Grellingen können pro Semester 1 Tag ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Alle voraussehbaren Jokertage sind der Klassenlehrperson spätestens 8 Tage vor dem Urlaubstag mit dem entsprechenden Formular zu melden. Bei Geschwistern ist je ein separates Dispensationsgesuch bei der zuständigen Klassenlehrperson einzureichen.

Für Ferien- und Feiertagsverlängerungen, muss ein Dispensationsgesuch eingereicht werden.

Die Klassenlehrperson kann in Absprache mit der Schulleitung ein Gesuch auf einen Jokertag unter folgenden Umständen ablehnen:

  • Bei besonderen Klassen- und Schulanlässen
  • Wenn aufgrund des Leistungsbildes oder häufiger Absenzen eine weitere Absenz nicht zu verantworten 
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Jokertag Download 0 Jokertag
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder durch alle Zahnärztinnen/Zahnärzte innerhalb des Kantons behandeln zu lassen. Der Beitritt in die Kinder- und Jugenzahnpflege ist kostenlos.
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Beitrittserklärung.pdf Download 0 Beitrittserklärung.pdf
Rechte_und_Pflichten_KJZ.pdf Download 1 Rechte_und_Pflichten_KJZ.pdf

Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung. Deshalb ist es der Schule Grellingen wichtig, die Informations- und Kommunikationsmittel laufend zu verbessern.

Mit „Klapp“ wurde eine Lösung entwickelt, die eine einfache und effiziente Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern ermöglicht. Sie erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. Klapp ersetzt Whatsapp und grösstenteils den Mailverkehr.

 Weiter Infos finden Sie hier.

Eine offene und wertschätzende Kommunikation ist uns ein grosses Anliegen.

Wir bitten Sie, die Lehrpersonen über familiäre Veränderungen, welche die Schulsituation Ihres Kindes beeinflussen, frühzeitig zu informieren. Sollten Schwierigkeiten oder Fragen auftreten, bitten wir Sie, diese zuerst mit den Lehrpersonen Ihres Kindes zu besprechen. Die Schulleitung geht erst auf Beschwerden ein, die vorgängig mit den Lehrpersonen Ihres Kindes besprochen worden sind.

https://www.lausinfo.ch/index.php/de/

(Link von Primarschule Biel-Benken)

Kann Ihr Kind infolge Krankheit oder Unfall den Unterricht nicht besuchen, bitten wir Sie die Klassenlehrperson umgehend darüber zu informieren. Dafür steht Ihnen unser Kommunikationstool Klapp zur Verfügung.

Bei Krankheit oder Abwesenheit einer Lehrperson werden ihre Lektionen von einer Stellvertretung übernommen. Falls es uns nicht gelingt, bei kurzfristigen Absenzen eine Vertretung zu finden, werden die Kinder von anderen Lehrpersonen betreut oder auf andere Klassen verteilt. In Ausnahmesituationen kann der Unterricht am Nachmittag ausfallen. Ein Betreuungsangebot ist jederzeit sichergestellt.

Der Link für Sie direkt zum Lehrplan 21 des Kantons Basellandschaft.

Unser subventionierter Mittagstisch steht allen Kindern ab 4 Jahren offen und wird durch pädagogisch ausgebildete Fachpersonen betreut. Die Kinder erhalten eine frisch zubereitete, ausgewogene und warme Mahlzeit. In einem vertrauten und familiären Rahmen wird ein gesundes Essen im tischübergreifenden Austausch unter Kinder und Betreuungspersonen serviert.

Nach dem Essen spielen die Kinder in den eigenen Räumlichkeiten, auf dem Innenhof oder sie ruhen sich auf den Sitz- und Liegemöglichkeiten aus.

Unser Angebot ist für alle Kinder von Grellingen vorgesehen und findet in den Räumlichkeiten des Gemeindehauses statt. Kindergarten- und Primarschulkinder der Dorfschule werden abgeholt und nach der Mittagszeit wieder zurück begleitet.

Der Mittagstisch findet jeweils am Montag, Dienstag und Freitag von 12:00 – 13:45 Uhr statt. Die Betreuungstage sind dem Bedarf, der Nachfrage und Auslastung angepasst – weiterführende Bedürfnisse können uns gerne mitgeteilt werden.

Pro Mittagsbetreuung inkl. Mahlzeit wird eine Pauschale von 12.— Franken berechnet, wobei ein Geschwisterrabatt von 1.— Franken pro weiteres Kind gilt.

Der Mittagstisch befindet sich im Gemeindehaus Grellingen

Adresse: Baselstrasse 6, 4203 Grellingen

Anmeldung: Formular / ✉ mittagstisch@grellingen.ch / ✉ schulrat@grellingen.ch / ✆ 079 263 01 17

 

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Wir bittet um Mithilfe für einen möglichst nussfreien Kindergarten

Als Schule müssen wir uns verstärkt mit Allergien befassen, da die Zahl an Kindern mit besonders schweren Allergien zunimmt. Auch unsere Schule ist keine Ausnahme mehr. Diesen Umstand nehmen wir zum Anlass, alle Eltern auf diese Thematik zu sensibilisieren und um Mithilfe zu bitten.

Kommt ein Kind mit einer Nuss- oder/und Erdnussallergie mit diesen Lebensmitteln oder deren Spuren in Kontakt, kann eine schwere allergische Reaktion auftreten. Ohne sofortige medizinische Hilfe, kann diese allergische Reaktion lebensbedrohliche Ausmasse annehmen.

Nicht nur die direkte Einnahme beim Essen, sondern schon kleinste Nusspartikel in der Luft, oder Nussspuren an Türgriffen, welche anschliessend über die Schleimhäute (z.B. durch Augen reiben) in den Körper gelangen, können eine allergische Reaktion auslösen.

Ein Kind mit einer schweren Allergie trägt immer die nötigen Medikamente auf sich, damit bei einer auftretenden allergischen Reaktion sofort Gegenmassnahmen eingeleitet werden können. Alle Lehrpersonen unserer Schule sind informiert und wissen, wie sie im Notfall handeln müssen.

Es ist unser Ziel, dass auch Kinder mit Allergien ohne medizinische Zwischenfälle den Unterricht besuchen können. Damit dies möglich ist, muss das Risiko eines Kontaktes mit den allergieauslösenden Stoffen auf ein Minimum reduziert werden. Die Beobachtung eines allergischen Schocks ist für alle anwesenden Kinder ein dramatisches Erlebnis.

  • Für die Kinder und alle Mitarbeitenden bedeutet dies, im Kindergarten und auf dem Areal des Kindergartens auf den Verzehr von Nüssen und Erdnüssen oder nuss- und erdnusshaltigen Produkten zu verzichten.
  • Für die Eltern bedeutet dies, Ihren Kindern zukünftig keine nuss- oder erdnusshaltigen Speisen in den Kindergarten mitzugeben. Dabei ist besonders auf verarbeitete Produkte wie Flips, Riegel, Geburtstagskuchen usw. zu achten. Die Produktedeklaration gibt Auskunft darüber.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nach dem Essen von Nüssen sowie Erdnüssen und vor dem anschliessenden Schulbesuch die Hände gründlich waschen.
  • Für gesamtschulische Anlässe wie Herbstwanderung gelten die Massnahmen auch für die Kinder und Eltern der Primarschule.

In der Schweiz gibt es bereits mehrere Schulen, welche sich im Sinne der Sicherheit Ihrer Schülerinnen und Schüler für eine solche oder eine ähnliche Massnahme entschieden haben. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der Website des Allergiezentrum Schweiz www.aha.ch oder auf der Webseite des Vereins für Erdnussallergie und Anaphylaxie www.erdnussallergie.ch .

Für Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe danken wir Ihnen herzlich.

Für die Nutzung der, von der Schule abgegebenen, IPads unterzeichnen die Schüler:innen und Eltern eine Nutzungsvereinbarung.
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iPad Nutzungsrichtlinien SuS Download 0 iPad Nutzungsrichtlinien SuS
Die Schule übernimmt keine Verantwortung für private Gegenstände. Gegenstände, die im Unterricht nicht benötigt werden, bleiben besser zu Hause.

Ökumenischer* Religionsunterricht an der Primarschule

In unserer Gesellschaft gibt es verschiedene Religionen. Um diese zu verstehen, hilft der Religionsunterricht durch Information, Diskussion zu Sinn und Zweck von Geschichten, Bräuchen und Ritualen.

Wenn wir im Religionsunterricht an der Primarschule vor allem die jüdisch-christlichen Geschichten behandeln, tun wir dies, weil die Kultur hier davon am meisten geprägt ist. Wir erachten dieses Kennenlernen und die Auseinandersetzung damit als Übungsmöglichkeit, um auch mit anderen Religionen im Gespräch zu sein.

Es geht uns nicht um richtig oder falsch einer einzelnen Religion, sondern darum, aufzuzeigen, wie Glaube/Vertrauen für Gutes motivieren kann und wo kritisch hinterfragt werden muss.

Wir sind überzeugt, dass durch die alten Bilder und Geschichten den Kindern ein Weg aufgezeigt werden kann, mit Fragen des Lebens umzugehen. Wir schaffen für die Kinder also auch einen Lebensbezug mit dieser Thematik. Oft sind es nicht klare Antworten, die entlasten, sondern die Möglichkeit, die Fragen offen zu lassen.

Es sind alle Kinder im Religionsunterricht willkommen. Der Unterricht ist im Stundenplan integriert und vom kantonalen Amt für Bildung vorgesehen. Die röm. kath. und die reformierte Landeskirche bilden die Katechet-innen (Religionslehrpersonen) aus und finanzieren diese mit der Kirchensteuer.

In begründeten Fällen kann ein Kind vom Unterricht auf Ende Semester per Formular (auf dem Sekretariat) abgemeldet werden.

 

Bei Fragen:

 

*ökumenisch kommt vom griechischen Wort oikos und heisst Haus, es bedeutet, dass verschiedene christliche Kirchengruppen zusammenarbeiten.

Vor Eintritt in den Kindergarten werden die Kinder im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung mit 4 Jahren vom privaten Kinderarzt untersucht. In der 5. Klasse findet eine weitere Untersuchung statt. Diese können die Eltern wahlweise durch den privaten Kinderarzt oder kostenlos durch den Schularzt durchführen lassen.

Das Schulprogramm bildet die rechtliche Grundlage für die operative Arbeit von Schulleitung und Lehrpersonen. Ebenso regelt es die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, Behörden und anderen Schulen. Es wird von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Konvent erarbeitet sowie verabschiedet und vom Schulrat als Teil des rechtlichen Rahmens der Schule in Kraft gesetzt.

Für Schülerinnen / Schüler

Die Schulsozialarbeit hilft in den verschiedensten Situationen:

  • Hast du Schwierigkeiten mit Mitschülerinnen oder Mitschülern?
  • Hast du Probleme mit Lehrpersonen?
  • Wirst du gemobbt?
  • Hast du zuhause mit den Geschwistern oder den Eltern Streit?
  • Hast du persönliche Sorgen oder Probleme?

Für Eltern / Erziehungsberechtigte

Die Schulsozialarbeit unterstützt Sie als unabhängige Beratungsstelle

  • Bei familiären Problemen, unter denen ihr Kind leidet
  • Bei Erziehungsfragen
  • Bei Auseinandersetzungen in der Schule oder auf dem Schulweg
  • Bei der Suche nach einer geeigneten Freizeitgestaltung für ihr Kind

 

Roman Scherrer: ✉ schulsozialarbeit@schulegrellingen.ch / ✆ 076 210 14 17 / ✆ 078 241 52 00

An der Primarstufe Grellingen können sich die Schülerinnen und Schüler aktiv in den Schulalltag einbringen. Dies geschieht durch die Schulversammlung. Sie lernen demokratische Umgangsformen und übernehmen Verantwortung für die Schulgemeinschaft. So können die Schülerinnen und Schüler bei der Organisation von Anlässen, klassenübergreifenden Themen, der Gestaltung von Schulräumen, des Pausenplatzes etc. miteinbezogen werden. Zudem werden Anregungen und Wünsche aus den Klassen aufgenommen.

Das Beschreiten des eigenen Schulwegs ist für Kinder eine äusserst wichtige Erfahrung in ihrem Wachstum zu einer selbständigen und verantwortungsbewussten Person. Die Kinder erleben auf dem Weg zwischen Schule und zu Hause die Welt für sich, teilen den Weg mit anderen Kindern und ihren Freunden, sie entdecken mit ihren Augen Pflanzen, Tiere und Menschen. Kinder, die den Schulweg zu Fuss oder mit dem Velo bewältigen, werden motorisch und sozial gefördert und sie sind gesünder. Die Kinder stärken ihr Selbstbewusstsein und gewinnen Sicherheit und Vertrauen in sich selbst. Auch begegnen sie täglich den Launen des Wetters – sie schwitzen unter der gleissenden Sonne, sie fangen Schneeflocken mit der Zunge ein, sie springen in Pfützen. Und nicht zuletzt leisten sie so auch einen Beitrag an den Umweltschutz und entschleunigen den oftmals allzu ausgefüllten Alltag.

Ohne Elterntaxi verhelfen Sie Ihrem Kind zu einem Schulweg mit viel Abwechslung, ermöglichen ein losgelöstes Erleben und Erlernen, lassen Ihr Kind den Weg gemeinsam mit anderen Kindern gehen, leisten einen Beitrag an die Gesundheit Ihres Kindes und entlasten gar die Umwelt. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Sollten Sie ausnahmsweise doch einmal darauf angewiesen sein ihr Kind zu bringen/holen, dann beachten Sie bitte das Park- und Halteverbot rund um den Kindergarten und das Primarschulhaus. Für den Kindergarten können Sie den Alternativparkplatz bei der katholischen Kirche verwenden. Bitte benutzen Sie NIE den Parkplatz neben dem Treppenabgang zum Kindergarten resp. beim katholischen Kirchgemeindehaus wo heute die Kindertagesstätte eingemietet ist, da es dort immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Kindergarten-Kinder kommt!

Route

Elterntaxi

 

Im Kanton Basel-Landschaft ist der Schwimmunterricht an den Volksschulen grundsätzlich obligatorisch. Gemäss Beschluss des Bildungsrates können Schulen ohne entsprechenden Infrastrukturzugang anstelle von Schwimmunterricht regulären Sportunterricht anbieten (sog. «Lehrplanreduktion»). Da der Primarstufe Grellingen keine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht, bietet sie keinen Schwimmunterricht an. Diese Lehrplanreduktion wird im Schulprogramm nach § 59 des Bildungsgesetzes entsprechend ausgewiesen.

Es ist empfehlungswert, wenn die Kinder in der Freizeit Schwimmkenntnisse erwerben würden. Wenden Sie sich für Kinderschwimmkurse bitte an:

Beschädigungen von Mobiliar, Schulmaterialien, Einrichtungen etc. sind umgehend den Klassenlehrpersonen zu melden. 

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Information Kostenbeteiligung Schüler-U-Abo 2024 Download 0 Information Kostenbeteiligung Schüler-U-Abo 2024

Der Unterricht findet statt:

  • Vormittags von 08.00 - 12.00 Uhr.
  • Mittwoch- und Donnerstagnachmittag ist unterrichtsfrei.
  • Der Unterricht dauert am Nachmittag von 13.45 – 15.15 Uhr. Die 3./4. Klassen haben am Montag oder am Dienstag bis um 16.15 Uhr Unterricht. Die 5./6. Klassen haben am Montag- und Dienstagnachmittag bis um 16.15 Uhr Unterricht.
  • Die Kindergartenkinder haben jeden Morgen eine Einlaufzeit von 8.00–8.30 Uhr. Die Kinder des 1. Kindergartens haben am Montagnachmittag, die Kinder des 2. Kindergartens am Dienstag- und Freitagnachmittag Unterricht. Er dauert von 13.45–15.15Uhr.

Für alle Schulunfälle, Heilungskosten wie ärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente usw. ist die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer der Eltern zuständig.

Ein gesundes Znüni beinhaltet Obst, Gemüse und ungezuckerte Getränke. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Süssigkeiten und gezuckerten Getränke mit.
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